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Reparaturen sind erlaubt

Gemäss der neusten Corona-Verfügung stehen wir kurz vor dem zweiten Lockdown. Ab Montag müssen die Geschäfte wieder geschlossen bleiben. Was das für unsere Branche genau bedeutet, darüber wird der VSGU gemäss Präsident Robert Grauwiller in den nächsten Tagen informieren. Weiter sind die Verantwortlichen des Verbands dran, ein neues Schutzkonzept für die Mitglieder zu erarbeiten.

Grauwiller bestätigt, dass etwas anders sein wird als beim ersten Mal vor knapp einem Jahr: Wer Reparaturen anbietet, darf solche nun offiziell annehmen und die Kunden dürfen die betreffenden Uhren und Schmuckstücke auch wieder abholen. Gemäss eines Seco-Sprechers, der auf Blick.ch zitiert wird, gelten die Betriebe trotz dieser Dienstleistungen als geschlossen und fallen unter die Härtefallregel. Diese besagt, dass Unternehmen, die seit November während mindestens 40 Tagen schliessen mussten, neu unbürokratisch an Härtefallgelder kommen sollen.

Die Gold’Or 1/21 soll wie geplant am 16. Februar erscheinen. Damit das möglich ist, arbeitet unser Team im Homeoffice weiter. So sind wir nach wie vor für Sie jederzeit erreichbar.

Wir wünschen Ihnen viele kreative Ideen, so dass Sie als Goldschmied, Uhrmacher oder Detailhandelsfachperson diese „ruhigeren“ Zeiten optimal nutzen können.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Gold’Or-Team

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