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Anpassung des Geldwäschereigesetzes

Bis zum 21. September läuft eine Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes. Die Vorlage basiert auf den wichtigsten Empfehlungen des vierten Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) des Bundes. Auch die Uhren- und Schmuckbranche wäre davon betroffen. Zu den wichtigsten Punkten der vorgesehenen Anpassungen:

– Bargeschäfte im Bereich von Altedelmetallen und Edelsteinen (explizit Rubine, Saphire, Smaragde und Diamanten) dürfen nur noch bis maximal 15‘000 Franken getätigt werden.

– Für den Ankauf von Altedelmetallen, zu denen auch Metallabfälle aus der Produktion zählen, bedarf es künftig einer Bewilligung, die nur an Firmen vergeben werden, die in der Schweiz domiziliert und im Handelsregister eingetragen sind. Dazu zählen Edelmetallhändler, Bijoutiers, Goldschmiede, Pfandleihanstalten und weitere. (Die Behörde rechnet mit 1000 Bewilligungen und Kosten von mindestens 400 Franken alle vier Jahre pro Betrieb. Ankäufer in Gaststätten werden es bedeutend schwieriger haben ihre Aktivitäten fortzusetzen.

– Über eine Ankaufsbewilligung muss verfügen, wer fortgesetzt, haupt- oder nebenerwerbsmässig Ankäufe tätigt. Gewerbsmässigkeit liegt vor, wenn der Ankauf kontinuierlich erfolgt und erwerbswirtschaftlichen Charakter hat, wobei es unerheblich ist, ob er haupt- oder nebenwirtschaftlich betrieben wird.

– Jeder Ankäufer muss jederzeit jede Ankaufstätigkeit mit dem Foto des ID-Ausweises und des Schmuckstückes wie auch der Herkunftsbestätigung dokumentieren können.

Der Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte (VSGU) und der Verband der Schweizerischen Edelsteinbranche (VSE)  werden sich in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Union de la bijouterie et de l’orfèvrerie suisse (UBOS) in die Vernehmlassung einbringen. Marc-Alain Christen, Präsident der UBOS, hat mit Vertretern von Edelsteinhändlern, Altgoldankäufern, Goldschmieden und Detaillisten Kontakt aufgenommen, um ihre Meinungen und Bedürfnisse zu hören. Er erwartet schriftliche Stellungnahmen bis am 10. August. Daraufhin will er diese auswerten und eine allgemeine Stellungnahme für die Branche (über die UBOS für den VSE und VSGU) verfassen und diese fristgerecht beim Bund einreichen.

„Es ist wichtig und dient dem Schutz der Juweliere, Goldschmiede und deren Kunden, wenn beim Ankauf von Altgold eine gewisse Kontrolle stattfindet“, sagt Christen. Bisher sei es für Betrüger viel zu einfach gewesen, in Gaststätten und dergleichen schmutzige Geschäfte zu tätigen und die Verkäufer von Altgold über den Tisch zu ziehen.

Im Vorfeld dieser Vernehmlassung hat im September zwischen den Betroffenen und Vertretern des Bundes unter der Leitung von Staatssekretär Alexander Karrer ein Fachgespräch über mögliche Gesetzesanpassungen stattgefunden. In die laufende Vernehmlassung sind einige Punkte eingeflossen, die damals besprochen wurden. Die Verbände werden ihre Mitglieder auf dem Laufenden halten.

 

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