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WEKO nimmt Service Après-Vente unter die Lupe

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) führt derzeit eine Vorabklärung im Sinne von Artikel 26 des Bundesgesetztes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, GK; SR 251) durch. Gegenstand dieser Abklärung ist der Service Après-Vente für Uhren. Dabei geht es um die Uhrmacher, die teilweise nicht mit (markenspezifischen) Ersatzteilen beliefert werden und um Reparaturen an verschiedenen Marken, die nur im Rahmen einer Revision durchgeführt werden können. Da sich der VSGU gegenüber Uhrenfirmen sowie gegenüber den Medien immer wieder für die unabhängigen Uhrmacher eingesetzt hat, wurde er von der WEKO um eine Stellungnahme gebeten.  

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