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Fachleute aus der Ukraine

Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen auch in die Schweiz. Mit dem Sonderstatus S, den der Bund zum ersten Mal erteilt, können diese Menschen arbeiten. Unter ihnen sind auch Goldschmiede und andere Fachleute aus der Branche zu finden. Wer hilft ihnen bei der Suche eines Jobs?

Der Krieg von Russland gegen die Ukraine hat Flüchtlingsströme ausgelöst. Auch wenn die Schweiz wegen der Bürokratie und dem Föderalismus für viele nicht das erste Ziel ist, kommen Tausende aus dem osteuropäischen Land nun auch zu uns. Erstmals in der Geschichte bekommen sie von Anfang an den Schutzstatus S, was bedeutet, dass sie hier arbeiten dürfen. Einige der Betroffenen haben sich auf Inserate der Stellenplattform von Gold’Or beworben.

Die Autorin hat ein Paar getroffen. Neben der Hoffnung, dass das sinnlose Blutvergiessen bald ein Ende hat, wollen die beiden das Beste aus der Situation machen. Sie möchten so schnell wie möglich arbeiten. Um sich ihre Zukunft nicht zu verbauen, wollen sie sich nicht als Flüchtlinge präsentieren, sondern lieber zeigen was sie können und was sie suchen. Deshalb bleiben sie in diesem Artikel anonym. Nennen wir ihn also Juri und sie Ivana.

Die Flucht

Ende Februar, als die Russen in die Ukraine einmarschierten, war Juri, der in Kiew ein Goldschmiedeatelier betreibt, gerade geschäftlich in Istanbul unterwegs. Er wusste, dass er in den Krieg geschickt wird, wenn er in seine Heimat zurückreist. Also setzte er sich in ein Flugzeug und flog nach Deutschland, von wo aus er in die Schweiz kam. Seine Frau Ivana nahm eine mühsame Reise mit dem Zug auf sich. Sie war mehr als 48 Stunden unterwegs. Momentan lebt das Paar bei Privatpersonen in Bern. Sie haben keine Ahnung, ob ihr Geschäft in Kiew noch steht oder nicht.

Dass die beiden arbeiten können, muss gemäss Staatssekretariat für Migration SEM folgendes erfüllt sein: „Die Erwerbstätigkeit von Schutzsuchenden mit Schutzstatus S ist vor Antritt der Arbeit bewilligungspflichtig. Die Bewilligung muss vom Arbeitgeber bei den kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörden beantragt werden. Diese überprüfen, ob bei der Anstellung die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden“.

Engagement ist möglich

Weiter schreibt das SEM: „Grundsätzlich kann die Stellenvermittlung auf unterschiedliche Weise erfolgen. Die Verwendung eingespielter Kanäle ist begrüssenswert. Personen mit Schutzstatus können sich etwa an die zuständigen RAV wenden. Ein Engagement von Verbänden ist möglich, ebenso wie die direkte, persönliche Kontaktaufnahme von Interessierten mit Arbeitgebern. Der Bundesrat hat den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt bewusst erleichtert, damit die Schutzsuchenden möglichst schnell Arbeit finden und eine finanzielle Unabhängigkeit erhalten“.

Um in der Schweiz Fuss zu fassen, hat sich das Goldschmiede-Ehepaar Juri und Ivana beim Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte VSGU gemeldet und angefragt, wie sie zu Arbeit oder einem eigenen Goldschmiedeatelier in der Schweiz kommen könnten. Wo sieht der VSGU seine Rolle in dieser Ausnahmesituation? Präsident Robert Grauwiller erklärt auf Anfrage: „Wir haben bisher nichts Spezielles geplant. Sollte eine Nachfrage da sein, so würden wir ein entsprechendes Engagement sicher in Betracht ziehen.“

Daniela Bellandi

Bild: Ein Muster-Ausweisdokument für Flüchtlinge mit Status S.