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Berner Weihnachtsbombe

Eine Geschichte voller Bomben: 2010 zündete Nicolas G. Hayek die erste, als er verkündete, die Swatch Group wolle nicht mehr Supermarkt der Uhrenindustrie sein und die Lieferung an Dritte künftig einstellen (oder drastisch einschränken). 2013 folgte die Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko) und der ETA, die vorsah, dass die Belieferung an Dritte bis Ende 2019 sukzessive zurückgefahren wird. 2019 lag das maximal zu liefernde Kontingent noch bei 55 Prozent der durchschnittlichen Liefermenge der Jahre 2009 bis 2011.

Ziel dieser schrittweise sich reduzierenden Kontingente war es, eine Swatch Group unabhängige Werkproduktion aufzubauen. Gemäss der Swatch Group ist diese Situation jetzt gegeben, sie sieht die ETA nicht mehr in einer marktdominierenden Stellung. Der Weko kamen allerdings 2018 Zweifel, ob denn die Vereinbarung von 2013 tatsächlich ihren Dienst erfüllt habe. Inzwischen ist sie klar der Meinung, dass eine marktdominierende Stellung der ETA nach wie vor gegeben sei.

Lieferverbot für Grosskunden

Der jetzt gefällte Entscheid, der diesem angeblichen Sachverhalt entgegenwirken soll, ist schwerwiegend und schadet dem Uhrenplatz Schweiz kurzfristig möglicherweise erheblich und in derzeit nicht absehbarer Weise: Die Regelung sieht jetzt nämlich vor, dass das 2019 bestehende 55-Prozent-Kontingent für 2020 zwar auf Null heruntergefahren wird – so wie es ja eigentlich vorgesehen war. Allerdings mit einer pikanten und entscheidenden Differenz: Anders als 2013 vereinbart ist es ab dem 1. Januar nicht so, dass die Swatch Group keine Werke mehr an Dritte liefern „muss“, sondern dass sie keine Werke mehr an Dritte liefern „darf“. Wobei mit Dritten in diesem Fall ausschliesslich Grosskunden oder industrielle Kunden gemeint sind, also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und/oder Unternehmen, die direkt oder indirekt einer Gruppe angehören. De facto wird die Swatch-Group-Tochter ETA also mit einem Lieferstopp für Grosskunden belegt. Das ist eine ausserordentlich drastische Massnahme, mit der in dieser Schärfe nicht zu rechnen war.

KMU-Klausel

Weiter besteht aber die sogenannte KMU-Klausel (wobei zu den KMU alle Nicht-Grosskunden zählen, also Unternehmen, die nicht mehr als 250 Mitarbeitende haben und die weder direkt noch indirekt einer Gruppe angehören). Die Uhrenmarken Alpina und Frédérique Constant beispielsweise, die zur Citizen-Gruppe gehören, würden nicht als KMU gelten. Zur KMU-Klausel gilt zu sagen, dass diese nach dem Prinzip „alle oder keiner“ funktioniert: das heisst, dass die Swatch Group nicht willkürlich den einen Hersteller beliefern darf und den andern nicht. Sollte sie eine KMU-Marke beliefern, müsste sie alle anderen Anfragen auch bedienen. Diese Regelung galt im Übrigen bereits von 2013 bis 2019, und zwar auch für den Fall, dass das jeweils herrschende Kontingent (also zuletzt das 55%-ige) noch nicht ausgeschöpft gewesen wäre. Hätte also ein KMU nachweisen können, dass eine Liefermenge von 20 Prozent des Kontingents notwendig ist, um im Rahmen ihrer Bestellungen sinnvoll produzieren zu können, hätte die Gesamtmenge, die die ETA an Dritte (Grosskunden und KMU) hätte liefern müssen, durchaus von 55 auf 75 bis 80 Prozent ansteigen können. Ob dieser Fall tatsächlich eintraf, ist jedoch nicht bekannt.

Die Swatch Group selber stellt sich bezüglich der KMU-Klausel auf den Standpunkt, dass sie zwar ab Januar 2020 gerne Bestellungen von KMU annehmen werde, dass die Lieferungen aber erst in etwa neun Monaten erfolgen. Darüber hinaus sei man seit einem halben Jahr im Unklaren darüber gelassen worden, welche Regelung ab 2020 denn nun gelte. Die vereinbarte Regelung vollkommener Marktfreiheit; die Fortsetzung der bestehenden 55-Prozent-Kontigents; und seit Oktober war man eben auch mit der Situation konfrontiert, dass möglicherweise ein Lieferstopp verfügt werden könnte. Man habe die Weko seit Mitte 2018 in sechs offiziellen Schreiben auf die Dringlichkeit einer Lösung hingewiesen und zeigt sich jetzt verärgert über den sehr späten Entscheid.

Dass der Entscheid jetzt, zwölf Tage vor Jahresende kommuniziert und verfügt wird, ist sicher nicht förderlich gewesen für eine sinnvolle Planung der Lieferfristen. Einerseits liesse sich zwar sagen, dass die Swatch Group damit hätte rechnen müssen, dass der Status 2019 (55%) weiterbesteht, andererseits war das aber keineswegs sicher, weshalb man sich mit einem gewissen Recht auf den Standpunkt stellt, sich an der zuletzt geltenden Vereinbarung, also jener von 2013, orientiert zu haben, dass man also grundsätzlich habe davon ausgehen müssen, dass ab 2020 keine Lieferverpflichtung mehr bestehe. Bezüglich des nun verfügten Lieferstopps will sich die Swatch Group zudem rechtliche Schritte vorbehalten, es ist mitunter auch von einer Schadenersatzforderung die Rede.

In der ganzen Affäre gibt es derzeit mehr Fragen als Antworten. Kurzfristig ist der Schaden sicher grösser als der Nutzen. Für das Jahr 2021 und darüber hinaus ist aber zu hoffen, dass die anderen Werkproduzenten die Zeichen des Moments erkennen und ihre Kapazitäten quantitativ und auch qualitativ auszubauen vermögen. Ein Jahr ist hier aber sicher zu kurz. Die Weko wiederum will im Sommer 2020 entscheiden, welche Verfügung ab dem Jahr 2021 gelten soll. Es wäre allen gedient, wenn dieser Termin eingehalten wird und wenn möglichst bald klar ist, auf welche Situation sich Werkproduzenten und Uhrenmarken einstellen müssen.

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