Lesezeit

1m 28s

Share

Gewährleistung: Verkäufer- oder Herstellergarantie?

Frage: Welches ist der Unterschied zwischen der Verkäufergarantie (Gewährleistung) und der Herstellergarantie? Antwort: Konsumentinnen und Konsumenten haben durch einen Kauf Anspruch auf die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer hat eine tadellose Ware zu liefern, die über alle zugesicherten Eigenschaften verfügt. Wenn die Ware nicht zum vorgesehenen Gebrauch taugt, liegt ein Mangel vor. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Uhr trotz Zusicherung sich nicht als wasserdicht erweist. Wenn ein Mangel vorliegt, so sollte der Kunde diesen sofort beim Verkäufer rügen. Je länger er zuwartet, desto schwieriger wird es, den M . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.

Loggen Sie sich bitte ein.

Falls Sie kein Goldor-Abonnement besitzen,
können Sie hier Abonnent werden.

Verwandte Themen

Trade
 

Die Mängelrechte beim Werkvertrag

Der VSGU-Rechtsdienst erklärt, wie sich die Rechtslage für die Goldschmiedin und ihre Kunden bei Mängeln gestaltet.

mehr
Jewellery

Goldschmiede im Rampenlicht

Bei den diesjährigen Swiss Skills, den Schweizer Berufsmeisterschaften, haben Lernende den Besuchern mehr als 150 Berufe präsentiert. Zum ersten Mal . . .

mehr
News

VIP-Abschlussfeier

In diesem Jahr fand zum ersten Mal eine gemeinsame, gross angelegte Abschlussfeier für den Bereich Detailhandel statt.

mehr