Lesezeit

1m 28s

Share

Gewährleistung: Verkäufer- oder Herstellergarantie?

Frage: Welches ist der Unterschied zwischen der Verkäufergarantie (Gewährleistung) und der Herstellergarantie? Antwort: Konsumentinnen und Konsumenten haben durch einen Kauf Anspruch auf die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) gegenüber dem Verkäufer einer Ware. Der Verkäufer hat eine tadellose Ware zu liefern, die über alle zugesicherten Eigenschaften verfügt. Wenn die Ware nicht zum vorgesehenen Gebrauch taugt, liegt ein Mangel vor. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Uhr trotz Zusicherung sich nicht als wasserdicht erweist. Wenn ein Mangel vorliegt, so sollte der Kunde diesen sofort beim Verkäufer rügen. Je länger er zuwartet, desto schwieriger wird es, den M . . . werden Sie Abonnent, um weiterzulesen.

Loggen Sie sich bitte ein.

Falls Sie kein Goldor-Abonnement besitzen,
können Sie hier Abonnent werden.

Verwandte Themen

VSGU

Über die Swiss Skills an die World Skills

Bis am 1. Juni läuft die Anmeldefrist für den ersten Berufswettbewerb für Goldschmiede an den Swiss Skills.

mehr
VSGU
 

Ein Blick in die Zukunft

Der VSGU-Branchentreff stiess auch bei der zweiten Ausgabe auf grosses Interesse.

mehr
Event

Branchentreff in Zürich

Die Anmeldung zum zweiten VSGU-Branchentreff am 3. Juni ist noch offen.

mehr